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Die vorangegangenen Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu rechtlichen Themen. Ja, bei illegalen Angeboten bestehen nach aktueller deutscher Rechtsprechung häufig gute Chancen auf Rückzahlung nach § 812 BGB. Wissenswertes zum Grundsatz „In dubio pro reo“ lottoland im deutschen Strafrecht finden Sie in unserem Rechtslexikon! September 2025 hat sich Generalanwalt Nicholas Emiliou eindeutig positioniert, dass…
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